Entsprechend der Konservierungs- und Restaurierungskonzeption werden
verschiedene Techniken zur Umsetzung des Maßnahmezieles eingesetzt.
Nach der Untersuchung, Reinigung und Freilegung der Befundsituation kann
z.B. eine Konservierung des Bestandes und eine anschließende
Rekonstruktion der Farbfassungen erfolgen, um die bauzeitliche Anmutung
erlebbar zu machen. Die Ausstattungsstücke sollten möglichst
ebenfalls in ein stimmiges Gesamtkonzept eingebunden werden.
Die Konzeption beschreibt den konkreten Weg der Ausführung für das von
Eigentümer und Denkmalschutzbehörde gewählte Ziel.
Sie benennt nach Bestands- und Schadensaufnahme erreichbare Ziele und
Aufwand. Materialien und Verfahren werden denkmalgerecht, nach aktuellen
Erkenntnissen,
technischen und denkmalpflegerischen Richtlinien verglichen und
ausgewählt.
Auf Wunsch entsteht eine Kosten-Nutzen-Bilanz. Mit der Konzeption kann
ein Leistungsverzeichnis angeboten werden, das
alle auszuführenden Arbeitsschritte, Mengen sowie die gesetzlichen
Bestimmungen für Vergabeverfahren und Ausführung berücksichtigt.